Hamburger Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Google ein
Donnerstag, den 20. Mai 2010 um 16:15 Uhr
Wegen des Verdachts auf das Abfangen von Daten leitet die Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren gegen Google ein. Für seinen Videodienst „Street View“ hat der Suchmaschinenanbieter auch private Internetdaten gespeichert.
Nach Aussage des Oberstaatsanwalts Wilhelm Möller soll nun geprüft werden, ob Google damit gegen Paragraph 202b des Strafgesetzbuchs verstoßen hat. Dieser betrifft das unbefugte Abfangen privater Daten mit technischen Mitteln. Seit mehr als einem Jahr macht Google bereits flächendeckende Aufnahmen deutscher Straßenzüge mit auf den sogenannten „Street View-Autos“ montierten 360-Grad-Kameras. Am vergangenen Wochenende hatte Google zugegeben, dass dabei „versehentlich“ auch private Nutzerdaten ungesicherter WLAN-Stationen mit aufgezeichnet worden sind.
Der Konzern hat in einigen Ländern die fälschlicherweise gespeicherten Daten bereits wieder gelöscht. Bis dato wurde Datenschutzbehörden allerdings kein Einblick in die gesammelten Daten gewährt. Ob es zu einer Anklage kommt, steht noch nicht fest.
Quelle: Spiegel Online










